Ablauf der Anmeldung

Wie genau läuft die Anmeldung zu dieser Bildungsveranstaltung ab?

Wenn Sie sich gerne zum Bildungsurlaub „Psychische Gesundheitsentwicklung in der Arbeitswelt“ anmelden wollen, finden Sie hier die genauen Schritte beschrieben.

Die Begriffe Bildungsurlaub und Bildungsveranstaltung werden synonym verwendet.

Prüfung vorab

Bevor Sie sich anmelden, muss sichergestellt sein, dass Ihr Arbeitsort in Niedersachsen liegt. Denn nur dann dürfen Sie an dieser Bildungsveranstaltung teilnehmen.

Der Bildungsurlaub „Psychische Gesundheit im Arbeitsalltag“ ist anerkannt von der AEWB (Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung) für das Land Niedersachsen.

Aktuell habe ich die Zulassung beantragt für die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Anmeldung zum Bildungsurlaub

Der weitere Ablauf ist dann wie folgt:

Melden Sie sich zu diesem Bildungsurlaub an:

Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns 3 Dokumente per Mail zugesendet:

  • Eine Anmeldebestätigung,
  • den Nachweis zu Anerkennung dieser Bildungsveranstaltung durch das Land Niedersachsen und
  • eine Beschreibung der Inhalte des Bildungsurlaubs für Ihren Arbeitgeber.

Diese drei Dokumente legen Sie Ihrem Arbeitgeber vor.

Ablauf bei Ihrem Arbeitgeber

Da es sich hier um eine zusätzliche Freistellung zum Zwecke der Bildung handelt, fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach, wie Urlaub/Bildungsurlaub zu beantragen ist.

Der Antrag auf Freistellung muß schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgebenden gestellt werden.

Nach Abschluß der Bildungsveranstaltung

Wenn der Bildungsurlaub beendet ist, wird vom Bildungsveranstaltenden eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für den Anspruch auf Lohnfortzahlung und muss beim Arbeitgebenden vorgelegt werden.

Die Teilnehmer bekommen in digitaler Form die Rechnung zugestellt. Die Kosten der Veranstaltung trägt der Arbeitnehmer. Ggf erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Zuschüsse, was Sie  vorab klären sollten.