Allgemeine Informationen zum Bildungsurlaub

Arbeitsnehmer/innen in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Ausgenommen sind die beiden Bundesländer Bayern und Sachsen, in denen es diesen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub nicht gibt.

Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet) müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter*innen bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben.

Darauf haben die Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch.

Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt – für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.

In der Regel haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr.

Wird der Anspruch übertragen, ergeben sich 10 Tage in 2 Jahren.

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit stehen.

Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen.

Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs vom betrefenden Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Die Voraussetzungen für Bildungsurlaub:

Erstens muss es in Deinem Bundesland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub geben.

Zweitens musst Du ein Seminar wählen, welches als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub.

Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft werden nicht übernommen.

Diese müssen die Arbeitnehmer*innen selber tragen. Sie können die Ausgaben jedoch in der Steuererklärung geltend machen.

Manche Arbeitsgeber beteiligen sich aber, je nach Thema – daher lohnt sich die vorherige Nachfrage. Denn der Arbeitgeber kann ggf steuerliche Vorteile geltend machen, z.B. bei Gesundheitskursen zur Prävention.

Ja, wie bei einem regulären Urlab wird das Gehalt weiter gezahlt.

Arbeitnehmer/innen können nur Bildungsurlaub in dem Bundesland nehmen, in dem Sie gemeldet sind. Daher lassen sich viele Veranstalter häufig gleich für mehrere Bundesländer die Bildungsveranstaltung genehmigen.

Den genauen Anmeldeablauf finden Sie im nächsten Abschnitt:

„Ablauf der Anmeldung“

Dann dürfen Sie mich gerne jederzeit kontaktieren:

Zum Kontakformular

Eine gute Zusammenstellung an Informationen findet sich für Niedersachsen (wo ich meinen Bildungsurlaub aniete), auf der Website der

AEWB – Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildungbildung (Weiterleitung auf deren Website)